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Erstellung der Steuerbilanz
Gerne übernehmen wir für Sie die Erstellung Ihres Jahresabschlusses oder Ihrer Gewinnermittlung gemäß § 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz.
Neben der Steuerbilanz erhalten Sie von uns eine Handelsbilanz, welche bei Bedarf bspw. bei Banken vorgelegt werden kann.
Zusätzlich kümmern wir uns um die Erstellung der E-Bilanz, welche elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden muss. Im Anschluss veröffentlichen wir Ihre Bilanz im Bundesanzeiger.
Unser Service rund um den Jahresabschluss
- Elektronische Übermittlung der E-Bilanz an das Finanzamt
- Erstellung der Handelsbilanz inkl. ausführlichem Bilanzbericht
- Offenlegung beim Bundesanzeiger
- Anlagebuchführung
- Durchführung eines Branchenvergleichs
- Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Unsere Leistungen
Steuerberatung
Wir unterstützen Ihren erfolgreichen Nachfolgeprozess.
Gerne erstellen wir für Sie alle erforderlichen Steuererklärungen.
Wir erstellen Ihren Jahresabschluss oder Ihre Gewinnermittlung.
Wir kümmern uns um Ihre Finanzbuchhaltung, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Wir erstellen die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Sie.
Wir unterstützen bei Erbfolgeplanungen und für private Personen optimieren wir die Erbschaftsteuer.
Wir unterstützen gemeinnützige Organisationen in allen steuerrechtlichen Belangen.
Digitalleistungen
Softwarelösungen
Kurzfristige und flexible Beratungstermine sind für uns kein Problem – nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.