Menschen verstehen...
... ist die Voraussetzung für jede gute steuerliche Beratung
KRW König-Rother & Wagner Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG
Ihr verlässlicher Partner rund um das Thema Steuern und betriebswirtschaftlicher Fragestellungen aller Art.
Als modernes und mandantenorientiertes Dienstleistungsunternehmen bieten wir Ihnen neben einer kompetenten Steuerberatung auch eine kontinuierliche und persönliche Betreuung. Denn bei uns stehen Sie als Mandant im Mittelpunkt!
Wir sind regional und überregional für viele mittelständische Unternehmen in vielfältigen Branchen tätig und betreuen Mandanten aller Gesellschaftsformen. Daneben zählen Privatpersonen, gemeinnützige Vereine, Genossenschaften und Verbände zu unseren Mandanten.
Wir legen insbesondere Wert auf die individuelle Beratung in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen. Der persönliche Kontakt zu unseren Mandanten ist uns besonders wichtig.
Unsere Leistungen
Steuerberatung
Wir unterstützen Ihren erfolgreichen Nachfolgeprozess.
Gerne erstellen wir für Sie alle erforderlichen Steuererklärungen.
Wir erstellen Ihren Jahresabschluss oder Ihre Gewinnermittlung.
Wir kümmern uns um Ihre Finanzbuchhaltung, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Wir erstellen die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Sie.
Wir unterstützen bei Erbfolgeplanungen und für private Personen optimieren wir die Erbschaftsteuer.
Wir unterstützen gemeinnützige Organisationen in allen steuerrechtlichen Belangen.
Digitalleistungen
Softwarelösungen
KRW - Ihre Steuerkanzlei
- Wir betreuen Privatpersonen, Firmen aus unterschiedlichen Geschäftszweigen, Freiberufler und gemeinnützige Vereine
- Wir beraten in wirtschaftlichen und steuerlichen Angelegenheiten, z. B. bei Verkauf, Investitionen, Finanzierungen sowie Betriebsübergabe.
- Wir planen Existenzgründungen, Umstrukturierungen, Betriebsübernahmen, Nachfolgeregelungen.
Neuigkeiten für Sie!
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Grenzwerte und Pauschalen im Jahr 2024
- Alles, was Sie rund um Freibeträge, Fahrt- und Reisekosten sowie Sachbezüge für das Jahr 2024 wissen müssen.
Freibeträge ab 01.01.2024
- Auch zum 01.01.2024 haben sich wieder einige Freibeträge geändert.
Kommen Sie in unser Team
Wir sind ständig auf der Suche nach engagierten Mitarbeiter/innen und interessierten Auszubildenden. Schreiben Sie uns, wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!