Grundfreibetrag
Der steuerliche Grundfreibetrag wurde zum 01.01.2024 um 696 Euro auf 11.604 Euro angehoben.
Freigrenze beim Solidaritätszuschlag
Ab dem Jahr 2024 wird die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag um 587 Euro auf 18.130 Euro bei Einzelveranlagung und 36.260 Euro bei Zusammenveranlagung angehoben. Durch die Erhöhung der Freigrenze wird die sog. Milderungszone verschoben, wodurch die Einkommensteuerpflichtigen weiter entlastet werden.
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag sowie der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes wurde für jedes Kind um 360 Euro und damit auf 9.312 Euro erhöht.